Münstertäler Geschichten und Blasmusik
Musikalische Lesung mit Gabriele Hennicke
und der Schwarzwaldkapelle Münstertal
Zu einem besonderen Konzertereignis lädt die Schwarzwaldkapelle am 21. November, 17 Uhr in die Belchenhalle Münstertal ein.
Gabriele Hennicke wird aus ihrem Buch „Jenseits von Bollenhut und Kuckucksuhr – Tüftler, Pioniere und Originale aus dem Schwarzwald“ lesen. Beim Heimspiel der Münstertäler Autorin erzählt sie die Geschichten über die Münstertäler Originale. Sie war dabei, als Familie Riesterer in Andenken an den letzten Münstertäler Köhler Siegfried Riesterer den Kohlenmeiler in Brand gesetzt hat. Mit dem belchensüchtigen Peter Geiger hat sie sich morgens früh um halb drei auf den Weg auf den Belchen gemacht und in der Geigenbauwerkstatt hat sie sich zeigen lassen, wie Geigenbaumeister Ralf Schumann Geigen akupunktiert. Ob das wohl auch mit einer Klarinette funktioniert? Ralf Schumann wird live zeigen, wie er eine Klarinette akupunktiert.
Dirigent Christian Steinlein hat ein Konzertprogramm zusammengestellt, das die Lesung umrahmt und die Themen der Geschichten musikalisch aufgreift. Unter anderem wird dabei die Erstaufführung von "Gate to the Alps" von Dominik Wagner zu hören sein.
Als Gutsele liest Gabriele Hennicke eine spannende Geschichte aus ihrem neuen Buch „Echte Schwarzwälder.“
Freuen Sie sich auf Münstertäler Geschichten und Blasmusik! Wir freuen uns auf Sie!
Hygienekonzept
Selbstverständlich werden alle Bestimmungen der Corona-Verordnung eingehalten. Die nachfolgenden Regelungen werden bei Bedarf kurzfristig aktualisiert.
- Kontaktdatenerfassung
Besucher haben die Möglichkeit, sich vor Ort schnell und einfach mit der Luca-App oder der Corona-Warn-App einzuchecken. Personen, die keine der genannten Apps nutzen, bitten wir sich in ein Kontaktdatenformular einzutragen. Um die Abwicklung vor Ort zu vereinfachen, können Sie das Formular vorab hier herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zum Konzert mitbringen: - Zugangskontrolle
Wir befinden uns aktuell in der Alarmstufe der Corona-Verordnung. Das heißt, Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (2G). Für asymptomatische Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, ist ein negativer Antigen-Testnachweis (maximal 24 Stunden alt) ausreichend. Für asymptomatische Schülerinnen oder Schüler gibt es keine Zugangsbeschränkung; hier reicht die Vorlage des Schülerausweises. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, gibt es ebenfalls keine Zugangsbeschränkung, sofern sie asymptomatisch sind. - Abstand
Obwohl keine Abstandspflicht besteht, erfolgt die Bestuhlung so, dass ein Abstand von 1,5 m zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten eingehalten werden kann. - Maskenpflicht
Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht (außer beim Essen/Trinken). - Freiwillige Coronatests
Alle Mitwirkenden und Helfer führen am Tag der Veranstaltung unabhängig von der geltenden Stufe (Basis-, Warn-, oder Alarmstufe) einen freiwilligen Corona-Selbsttest durch.